Abgeschafft: Signaturpflicht
Donnerstag, Oktober 20th, 2011 | Autor: Didi Skolaut
Rechnungen die Sie via E-Mail zum Kunden senden akzeptiert das Finanzamt künftig auch dann, wenn sie keine digitale Signatur haben. Dies geht aus dem Steuervereinfachungsgesetz hervor, welches rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft trat. Viele Unternehmen schicken ihre Rechnungen per eMail oder stellen sie in PDF-Form zum Download zur Verfügung.
Bisher war der Vorsteuerabzug durch Geschäftsleute nur zulässig, wenn die Rechnung eine “elektronische Signatur” enthielt oder durch “elektronischem Datenaustausch” (EDI) erstellt wurde. Artikel 5 des jetzt beschlossenen Steuervereinfachungsgesetzes 2011 besagt, dass der Signaturzwang zum 1. Juli 2011 rückwirkend auser Kraft gesetzt wurde.












































